Vertragsabschluss:
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen.
Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt ebenfalls in schriftlicher Form (Brief, Telefax, E-Mail).
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast vor. In diesen Fällen kommt der Vertrag , ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Gastgebers bedarf, zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.
Preise und Leistungen:
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen werden, Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Kaminholz, Telefon) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, Web-Auftritt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Zahlung:
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Grundsätzlich erbitten wir eine Anzahlung von 20 %, die Restzahlung wird fällig bei der Anreise (Barzahlung). Die mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten fälligen Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Betrag spätestens 2 Tage vor Anreise gutgeschrieben sein.
Anfallende Nebenkosten und Wahl- / Zusatzleistungen werden zum Zeitpunkt der Abreise berechnet. Hierfür ist eine Barzahlung obligatorisch.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit einer Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß diesen Bedingungen zu belasten.
An- u. Abreise:
Die Anreise kann ab 15.00 Uhr erfolgen. Sollten Sie erst nach 19.00 Uhr eintreffen, erbitten wir eine diesbezügliche Information. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr vorzunehmen.
Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelt für Zusatzleistungen bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen, um eine anderweitige Vermietung zu bemühen.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 20% des Gesamtpreises, bis 14 Tage vor Anreise werden 50% fällig und danach 90%.
Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Pflichten des Gastes:
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
- Haustiere sind im Haus ausdrücklich untersagt. Dies hat allergologische Gründe und betrifft daher auch Tiere, die nur kurz zu Besuch kommen.
- Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus, wir bitten dies unbedingt zu beachten.
- Das Haus ist besenrein zu hinterlassen. Übermäßige Verschmutzung ist zu beseitigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die vorgenannten Punkte zu einer Berechnung von nachträglichen Reinigungskosten führen.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird.
Sofern Schäden beim Gebrauch des Mietobjekts eintreten, sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Das Laden von E-Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge) ist ausdrücklich untersagt. Sollte in einem besonderen Fall das Laden zwingend erforderlich sein, ist vorher der Vermieter oder der Ansprechpartner des Vermieters vor Ort zu kontaktieren. Verstöße hiergegen werden sanktioniert. Sollten Schäden durch Überlastung der Hausinstallation eintreten sind diese vom Verursacher zu ersetzen.
Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.